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I. Allgemeines
1.) Wir liefern grundsätzlich zu unseren nachstehend abgedruckten
Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung
von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer
ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
2.) Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Bestellungen
sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche
Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
3.) Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter
zu beachten.
II. Lieferung
1.) Wir verpflichten uns, die bestellte Ware unverzüglich
an den Besteller auszuliefern. Durch vorübergehende Lieferengpässe
entstehende Lieferrückstände berechtigen unsere Kunden
nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
2.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind nicht verpflichtet, vor
Ausgleich
von Zahlungsrückständen weitere Bestellungen auszuführen.
3.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
gegeben.
III. Berechnung
1.) Unsere Preise richten sich stets nach unseren neuesten Preislisten.
2.) Für die Inrechnungstellung gelten stets die am Tage der
Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß,
ist unser Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung
der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht
abgenommenen Waren zurückzutreten. Im Rahmen eines Gesamtauftrages
vereinbarte Liefermengen, die von der Preiserhöhung nicht
betroffen sind, werden hiervon nicht berührt.
3.) Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer
wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
4.) Lieferungen Frachtgut ab Euro 325,- Warenwert ohne Mehrwertsteuer
sind fracht- und verpackungsfrei.
Ausgenommen hiervon sind Nachnahmesendungen.
5.) Sollte von uns frachtfreie Lieferung zugesagt sein, haben die
von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen
Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher
zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte
Fracht- und Nebensätze für unsere Lieferung angepasst,
ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
IV. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände
und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung
nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen
der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang
ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen
den Zeitraum von 6 Monaten, sind beide Vertragspartner berechtigt,
hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
V. Zahlungsbedingungen
1.) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Erstkunden liefern wir ausschließlich
gegen Vorkasse.
2.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von uns unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Mahngebühren
und Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens
aber 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, berechnet.
3.) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet
unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen
für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig zu stellen.
4.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
VI. Versand
1.) Verladung und Versand der von uns gelieferten Waren erfolgen
unversichert auf Gefahr des Empfängers.<
2.) Hinsichtlich der Versandart und des Versandweges sind wir bemüht,
Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen;
dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier
Lieferung
- gehen zu Lasten des Käufers.
VII. Gewährleistung
1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung
unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen
nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht
von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.
2.) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf
Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen.
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Empfang der Ware bei uns eingehend bekannt zu machen. Nach Ablauf
der Frist gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand abgenommen.
3.) Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem
Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen
der §§ 438
Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere
Verjährungsfristen vorsehen.
4.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich
nach unserer Wahl auf Nacherfüllung oder Minderung.
Der Anspruch auf Schadensersatz und auf Ersatz von vergeblichen
Aufwendungen ist ausgeschlossen.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
an uns zurückgesandt werden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über
die gekaufte Ware in einem ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben sie Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten
Waren.
3.) Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte
tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt,
diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an
uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung
dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring berechtigt es sei denn,
es wird gleichzeitig
die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung
in Höhe unseres Forderungsanteils solange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits
gegen den Käufer bestehen.
4.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen
sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem
Brief mitzuteilen.
5.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
6.) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen
vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet
noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
werden.
7.) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen
mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die von uns gelieferten
Waren ist grundsätzlich Hamburg. Ist der Käufer Vollkaufmann,
so ist Gerichtsstand ebenfalls Hamburg. Anderweitige hiervon abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine
Wirksamkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich
hiermit einverstanden erklären.
Ambientshop
Duschweg 20
22769 Hamburg
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